Mietspiegel
Mietspiegel der Stadt Oranienburg
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die in Oranienburg für nicht preisgebundene Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit üblicherweise gezahlten Mieten (ortsübliche Vergleichsmiete).
Seine gesetzlichen Grundlagen findet er in §§ 558a, 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Der ursprünglich qualifizierte Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und nach § 558 d BGB von der Stadtverordnetenversammlung Oranienburg am 08.12.2014 beschlossen worden.
2017 wurde der Oranienburger Mietspiegel von 2014/2015 fortgeschrieben.
Seit 2019 kann er zwar noch verwendet werden, aber nicht mehr als qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB, sondern nur noch als einfacher Mietspiegel im Sinne von § 558c BGB.
Ein Vermieter muss ihn somit nicht verwenden und ist seit 2019 auch nicht mehr gezwungen auf die Zahlen in diesem Mietspiegel bei einer Mieterhöhung hinzuweisen.
Eine Orientierung für Mieter der Stadt ist der wissenschaftlich empirisch erstellte Mietspiegel
Auch für die Gemeinde Glienicke Nordbahn gibt es einen neuen qualifizierten Mietspiegel
Qualifizierter Mietspiegel Glienicke/Nordbahn 2021